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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Neue Dienstkleidung NRW ab 01.05.2009! | 106 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 555266 | ||
Datum | 22.04.2009 23:43 MSG-Nr: [ 555266 ] | 56541 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Holland Solange noch Altbestände vorhanden sind, können diese weiterhin genutzt werden, nur wenn neu beschafft werden muss gilt der Erlass ab 01.05. So zumindest habe ich es verstanden... Das auch, aber: Wer bisher HuPF1-5 als ausreichende Dienstbekleidung betrachtet hat, kann meinem Verständnis nach auch weiterhin bei seinem Konzept bleiben und muss nicht zwei weitere Bekleidungsvarianten kaufen, nur weil sie halt grade mal definiert wurden. Gruß, Henning | ||||
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