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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein als Voraussetzung | 16 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 555282 | ||
Datum | 23.04.2009 08:59 MSG-Nr: [ 555282 ] | 5769 x gelesen | ||
Geschrieben von Samuel Henning Wie sind die Voraussetzungen bezüglich Fürherschein? Keine Ahnung ob man uns als Werkfeuerwehr bezeichnen kann. Antworte mal trotzdem. Wer bei uns eine Bewerbung einreicht, muß diverse Voraussetzungen erfüllen, sonst wird die Bewerbung erst gar nicht bearbeitet. Eine Voraussetzung ist die Fahrerlaubnis der Klassen B C E. Und das hatten die weit über 200 Bewerber, die sich für die beiden offenen Stellen beworben haben. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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