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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr konnte wegen fehlender Technik und Ausrüstung nicht helfen.. | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 555301 | |||
Datum | 23.04.2009 10:18 MSG-Nr: [ 555301 ] | 10562 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... meinst Du ich als ehrenamtlicher (stv.) Leiter einer Feuerwehr hätte gesteigert Lust, dann regelmäßig haarklein meine Entscheidungsgänge schriftlich darzulegen und ggf. auch noch regelmäßig bei Gericht (und sei es nur als Zeuge) erscheinen zu dürfen. Das dürfte aber vermutlich auch nur eine Phase von wenigen Jahren sein. Nach anfänglicher allgemeiner Gerichtsrennerei dürfte das eine oder andere Grundsatzurteil gesprochen worden sein und anderenseits der eine oder andere Blödsinn nicht mehr veranstaltet werden. Letztendlich dürfte es jedoch auf eine Verbesserung des Brandschutzes herauslaufen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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