Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Stadt Leverkusen soll freiwilligen Mehrarbeitszuschlag streichen | 56 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555427 |
Datum | 23.04.2009 18:18 MSG-Nr: [ 555427 ] | 15300 x gelesen |
1. Pressemeldung
2. Persönliche Mitteilung (über myForum)
Geschrieben von Dirk BrokatzkyNoch so ein Beispiel für einen "Absurden" Gedankengang:
Nach kurzem Blick ins Urteil kann ich die o.g. Aussage nur bestätigen. Die PM des BV Feuerwehr ist schon ein starkes Stück:
- Man weiß dort offensichtlich nicht, was der Begriff "Wechselschicht" bedeutet, nämlich dass man eben NICHT im 24h-Dienst arbeitet, sondern in einem Schichtplan mit wechselnden Arbeitszeiten (z. B. Früh-, Spät-, Nachtdienst). Der Kläger arbeitet z. B. im 12h-Dienst.
- Man kopiert aus der entsprechenden Verordnung die Sätze so zusammen, wie es gerade am besten passt, sodass nicht kundige Leser sogar glauben könnten, die Regelungen gelten auch bei nicht wechselnder Arbeitszeit.
- Der Passus "Der Kläger leistet in der Rettungswache ständig Wechselschichtarbeit, da in ihr ununterbrochen in WECHSELNDEN Arbeitsschichten gearbeitet wird. Bereitschaftszeiten gehören zur regelmäßigen Arbeitszeit. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu leisten ist und gesondert vergütet wird, umfassen die Bereitschaftszeiten keine im voraus festgelegte Zeiten ohne Arbeitsleistung, so dass die wechselnden Arbeitsschichten auch durch die Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, im tariflichen Sinne nicht unterbrochen werden." wird bei der BV zu "Das Gericht begründet den Anspruch damit, dass wechselnde Arbeitsschichten auch durch Zeiten, in denen nicht voll gearbeitet wird, nicht unterbrochen werden."
Komischerweise fehlt dabei genau der erste Satz, der die eigentliche Kernbegründung darstellt, nur leider auch (nochmal) klarstellt, dass wechselnde Arbeitszeiten (eben nicht 24h-Dienst) das relevante Kriterium sind. Wie konnte das nur passieren...
Ich will natürlich nicht ausschließen, dass diese Klagen Erfolg haben; dann schmeiße ich meinen Ordner mit den gültigen Regelungen zur Besoldung allerdings weg und wir sollten eine generelle "Ey, gib einfach mal 100 Euro mehr"-Klage gegen alle Dienstherrn einreichen. Könnte ja klappen...
Gruß
A.
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| 21.04.2009 20:20 |
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Anto7n S7., Köln |
| 21.04.2009 21:05 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf |
| 21.04.2009 21:24 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 21:36 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 21:52 |
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Dirk7 B.7, Düsseldorf |
| 21.04.2009 22:03 |
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., Kirchheim unter Teck |
| 21.04.2009 22:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |