Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Führerschein als Voraussetzung | 16 Beiträge |
Autor | Mela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW | 555461 |
Datum | 23.04.2009 20:29 MSG-Nr: [ 555461 ] | 5514 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Berufsfeuerwehr
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Wie gesagt, ich kann nur für NRW sprechen und hier eigentlich auch nur für die WF, welcher ich angehöre:
Geschrieben von ---Samuel Henning, Lehrberg--- aber spielt der erlernte Beruf bei der Werkfeuerwehr auch ein so großes Thema wie im einer BF
-> Ja! Wie schon gesagt, haben wir identische Einstellungsvorraussetzungen wie BF'en und daher wird ein "für die Feuerwehr geeigneter Beruf" gefordert (muss nicht unbedingt ein handwerklicher sein).
Oder aber du machst hier eine "Ausbildung zum Feuerwehrmann" nach Düsseldorfer Modell. 18 Monate Handwerk, danach 18 Monate feuerwehrtechnischer Teil.
Geschrieben von ---Samuel Henning, Lehrberg--- WF ist ja am Ende auch nur ein Teil des Werkschutzes.
-> Kommt auf die Firma und das Werk an. Hier, ganz klar Nein! Die WF und der Werkschutz sind unterschiedliche Abteilungen, die so nichts miteinander zu tun haben und ganz klar getrennte Aufgabenbereiche haben.
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