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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ruft ggf. aus Angst vor Kosten keiner mehr Hilfe ?? | 30 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 555594 | ||
Datum | 24.04.2009 16:14 MSG-Nr: [ 555594 ] | 11726 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Daniel--- Auch wenn es nur um die Beseitigung toter Hasen am Strassenrand geht. Die Zuständigkeiten bei Unfällen mit Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen, ist ganz klar in den Jagdgesetzen geregelt (BJG, Landesjagdgesetze). Hier sind die Leitstellen angehalten, gemäß den rechtlichen Vorgaben (außer bei Gefahr in Verzug) richtig zu reagieren. Grµß Rüdiger | ||||
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