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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ruft ggf. aus Angst vor Kosten keiner mehr Hilfe ?? | 30 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 555636 | ||
Datum | 24.04.2009 19:32 MSG-Nr: [ 555636 ] | 11432 x gelesen | ||
Geschrieben von Lorenz Warnke Problem ist dabei : Angenommen, das Tier wird bei der Rettung schwer verletzt, rutscht evtl. noch tiefer hinein und muss tierärztlich behandelt werden, dann werde ich angeklagt nicht richtig gehandelt zu haben. Diese Klage hätte erfolg wenn man dir nachweisen kann dass - durch deinen unsachengermäßen Rettungsversuche diese Zusatzverletzungen entstanden sind (und nicht ggf. vorher schon bestanden) - du diese Vorsätzlich herbeigeführt hast oder - du bei der Rettung selbst einfachste, grundlegende Regeln des gesunden Menschenverstandes nicht eingehalten hast. | ||||
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