Soweit ich informiert bin gilt in ganz Deutschland die folgende gesetzliche Lage, obwohl Beamtenrecht Ländersache (?) ist:
Für den gehobenen Staatsdienst brauchst du zur Zulassung für den Vorbereitungsdienst, welcher ein Studium einschließt, meist bei der Polizei der Fall die Fachhochschulreife.
Umfasst der Vorbereitungsdienst kein Studium wird ein entsprechendes Studium an einer Fachhochschule mit entsprechendem Abschluss (entweder altes Diplom, ... oder den Bachelor) erwartet oder ein Universitätsabschluss. Hier reicht auch der Bachelor, aber Diplom, Magister, ... ist ebenfalls akzeptiert.
Für den höheren Dienst wird immer ein Universitätsabschluss vorausgesetzt, also Uni-Diplom, Magister oder Master. Jedoch wird i.d.R. auch ein FH Master angenommen.
Also wenn die BF im Vorbereitungsdienst kein Studium unterbringt erfüllst du doch gar nicht die laufbahnrechtlichen Anforderungen für den ghD oder den hD.
Ich denke also ohne Aufstiegsbeamtenregelung wird das nix.
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