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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ruft ggf. aus Angst vor Kosten keiner mehr Hilfe ?? | 30 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 555690 | ||
Datum | 25.04.2009 00:11 MSG-Nr: [ 555690 ] | 11184 x gelesen | ||
Und noch im Anschluss das für HH: § 25 b Kostenersatz (1) Die durch den Einsatz der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren) entstandenen Kosten, Auslagen und Aufwendungen sind zu erstatten von dem Verursacher, wenn er den Gefahren- oder Schadenszustand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann man das für einen Gebührenbescheid für "Katze im Fenster" verwenden? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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