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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFreistellung zum Einsatz von Arbeitgeber !10 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Bergatreute / BW555737
Datum25.04.2009 14:27      MSG-Nr: [ 555737 ]5352 x gelesen

Das ist aber nur Theoretisch es könnte aber auch so ausgehen wie bei mir ( das dein Arbeitsplatz weg ist)Du mußt halt alles vorher mit deinem Arbeitgeber abklären hoffe geholfen zu haben.Freue mich über Gästebucheinträge feuerwehr-bergatreute.de


§ 17 Freistellung, Lohnfortzahlung

(1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr
während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen
oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die
Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung
freigestellt; für Angehörige des öffentlichen Dienstes gilt dies
jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen
einer Freistellung entgegenstehen. Die Teilnahme an Aus-
und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn
rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung
aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an
einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche
Benachteiligung aus diesem Grunde sind unzulässig.
(2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag
seine auf Grund gesetzlicher Verpflichtung erbrachten Lohnfortzahlungsleistungen
zu erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit
des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst
verursacht wurde. Ein bestehender Erstattungsanspruch des
privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über.



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 08.04.2009 12:25 Thom7as 7K., Ulm
 08.04.2009 12:28 Jürg7en 7W., Lauda-Königshofen
 08.04.2009 12:30 Thom7as 7K., Ulm
 08.04.2009 13:12 Step7han7ie 7G., Untergruppenbach
 08.04.2009 13:12 Adol7f H7., Rosenheim
 08.04.2009 13:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.04.2009 09:29 Jürg7en 7W., Lauda-Königshofen
 14.04.2009 12:10 Flor7ian7 W.7, Simbach bei Landau
 14.04.2009 14:55 Adol7f H7., Rosenheim
 25.04.2009 14:27 Andr7eas7 H.7, Bergatreute

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