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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Seitenlage am Hang | 18 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 555848 | ||
Datum | 26.04.2009 13:04 MSG-Nr: [ 555848 ] | 6915 x gelesen | ||
Selbstverständlich gehört der Notruf zu den erforderlichen Maßnahmen, genauso wie das Retten aus einem Gefahrenbereich (Hang, Klettersteig) und bei Bewusstlosen die Herstellung der Seitenlage. Nur, zum Herstellen der Seitenlage muss ich aber einen geeigneten und gesicherten Standplatz haben. Eine Seilschaft bzw. deren Führer sollte Willens und fähig sein, eine derart einfache Notlage qualifiziert abzuarbeiten (was von anderen leider nicht immer erwartet werden kann). Geschrieben von Lüder Pott Ach so , schleife den Bewußtlosen halt 500 m bergab bis zum nächsten geeigneten Standplatz... Wenn es notwendig ist, selbstverständlich - bevor man sich und andere durch das Verharren in Gefahr bringt. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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