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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | §70 StVZO | 7 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 555929 | ||
Datum | 27.04.2009 13:27 MSG-Nr: [ 555929 ] | 4137 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Ruppel Hab ich das jetzt richtig verstanden dass unter den o.g. Vorraussetzungen die Feuerwehr auch von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung befreit ist oder hab ich da was aus dem Zusammenhang gerissen bzw. falsch oder überlesen? Ja hast du richtig verstanden. Geschrieben von Dennis Ruppel Könnte ich jetzt also z.B. im Einsatz mit einem nicht zugelassenem Feuerwehrfahrzeug fahren, solange die Signalanlage ordnungsgemäß angebracht ist? Nein: 1. Hat das nichts mit der Signalanlage zu tun. 2. Stehen hier Straftaten im Raum, zB. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. | ||||
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