alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
Thema§70 StVZO7 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern555929
Datum27.04.2009 13:27      MSG-Nr: [ 555929 ]4137 x gelesen

Geschrieben von Dennis RuppelHab ich das jetzt richtig verstanden dass unter den o.g. Vorraussetzungen die Feuerwehr auch von den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung befreit ist oder hab ich da was aus dem Zusammenhang gerissen bzw. falsch oder überlesen?

Ja hast du richtig verstanden.


Geschrieben von Dennis RuppelKönnte ich jetzt also z.B. im Einsatz mit einem nicht zugelassenem Feuerwehrfahrzeug fahren, solange die Signalanlage ordnungsgemäß angebracht ist?


Nein:
1. Hat das nichts mit der Signalanlage zu tun.
2. Stehen hier Straftaten im Raum, zB. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 27.04.2009 12:57 Lutz7 R.7, Weener US-Signalanlagen
 27.04.2009 13:15 Denn7is 7R., Bad Hersfeld
 27.04.2009 13:27 ., Neuburg
 27.04.2009 13:33 ., Appen
 27.04.2009 17:46 Sven7 R.7, Cuxhaven
 27.04.2009 18:02 Günt7her7 S.7, Mayen
 27.04.2009 18:43 Sven7 R.7, Cuxhaven
 27.04.2009 18:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund

3.006


§70 StVZO - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt