Rubrik | First Responder |
zurück
|
Thema | Warum ist das BRK, gegen First Responder? | 67 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 555955 |
Datum | 27.04.2009 16:19 MSG-Nr: [ 555955 ] | 21944 x gelesen |
Infos: | 27.05.09 Gibt es nun, den geforderten Firsr Responder ? Wer weiß näheres? 14.05.09 Kind konnte durch schnelles Eingreifen gerettet werden/ First Responder haben die Rettungslücke in Aindling schon vor Jahren geschlossen 08.05.09 BRK hüllt sich lieber in Schweigen...anstatt Taten... 03.05.09 neue Beiträge... BRK trifft wiedersprechende Aussagen. Gesamtsituation wird nicht verbessert... 28.04.09 es gibt neue Beiträge im forum der "Augsburger Allgemeinen " 28.04.09 Hilfsfristen werden nicht immer eingehalten!
alle 15 Einträge im Threadcontainer anzeigen |
Themengruppe: | Pressearbeit |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungshubschrauber
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Bayerisches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Katastrophenschutz
Bayerisches Rotes Kreuz
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
boah, hier wird etwas sehr viel durcheinander gewürfelt.
1. FR/HvO ist kein RD, selbst zehn FR/HvO-Helfer an einer Einsatzstelle retten nicht die Hilfsfrist; sie retten zwar vielleicht den Patienten, aber nicht die Hilfsfrist im rechtlichen/statistischen Sinne
2. Die Hilfsfrist retten ausschliesslich Einsatzfahrzeuge der Notfallrettung: RTW, NAW, NEF, Fahrzeuge der Wasserwacht (!), der Bergwacht (!), RTH und Co ... nicht einmal ein KTW des Regel-RD rettet die Hilfsfrist in statistischem Sinne, da er kein Notfallrettungsmittel ist !
3. keine Organisation (weder BRK, noch Private) darf einfach so einen RTW für den Regelrettungsdienst stationieren, denn wer Notfallrettung durchführen möchte bedarf der Erlaubnis durch den RZV/ZRF, die Kostenträger (Sozialversicherungsträger) müssen zustimmen und, wichtiger, der Bedarf muß gegeben sein; der Bedarf ergibt sich aus dem sogenannten Trust-Gutachten und den Daten des INM (u.a. der Hilfsfristauswertung). Hier wird jährlich exakt für jede Gemeinde und stundengenau die Einsatzstatistik und der Bedarf an Einsatzmitteln errechnet und in einem Gutachten empfohlen. Und ein Hilfsfristdefizit von 95%, sollte die Zahl stimmen, ist noch lange kein kritischer Wert in Bayern (im Gegenteil sogar), ein genehmigter zusätzlicher RTW ist also eigentlich aussichtslos und nicht zu erwarten.
4. Das BayRDG sieht vor, dass in Ausnahmesituationen (Großschaden, Überlastung des Regel-RD, usw.) die Leitstelle auf schnell verfügbare Hintergrund-Ressourcen der am RD-beteiligten Organisationen und auf Einsatzmittel des KatS zugreifen darf und soll. Hierfür sollte es durch den ZRF genehmigte Hintergrunddienst-Konzepte geben, die dann greifen. Diese Einsatzmittel dürfen nach dem BayRDG auch mit minderqualifiziertem Personal eingesetzt werden, wenn das Fahrzeug ansonsten nicht zum Einsatz kommen würde.
5. Auch FR/HvO-Standorte müssen im übrigen durch den ZRF/RZV genehmigt werden, der regelmäßig (!) erreichte Zeitvorteil vor dem Rettungsdienst muss relevant sein; das BRK hat hierfür einmal einen Zeitvorteil von mindestens 5 Minuten empfohlen. Ein FR/HvO der im Regelfall (zuständiger RTW ist frei und einsatzbereit) nur knapp vor dem Notfallrettungsmittel den Einsatzort erreichen kann, macht nun wirklich keinen Sinn.
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|