Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 555977 |
Datum | 27.04.2009 18:09 MSG-Nr: [ 555977 ] | 22484 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehrdienstvorschrift
Sicherheitstrupp
Geschrieben von Kai SchaumannGenau, und da die Sache mit dem Sicherheitstrupp in der FwDV steht sollte die Sache klar sein. Denn ich finde keinen Satz, der aussagt, dass man von einer FwDV abweichen darf!
Als GF solltest du das aber schon wissen.
Zitat aus der FwDV 3
"Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehrdienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzauftrages erforderlich ist."
Wenn wenn der Einsatzauftrag Menschenrettung ist, dann interessiert der SiTr nicht.
Aber wie gesagt kann nicht muß.
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |