Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 555994 |
Datum | 27.04.2009 18:46 MSG-Nr: [ 555994 ] | 22418 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Löschgruppenfahrzeug
Sicherheitstrupp
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Florian BeschMüssen wir jeden Preis (im Worst Case 4 FA) zahlen?
Hm, wenn die in der UVV genannte und in der FwDV 7 fehlende Ausnahme konsequent nicht angewendet würde, wieviele Rauchtote mehr hätten wir dann pro Jahr? Auch nicht ganz "preisgünstig", oder?
Und dem einzelnen Einsatzleiter, nochmehr dem einzelnen Menschen in Lebensgefahr nutzen Debatten um Organisationsverschulden im konkreten Fall, in dem das zweite LF sich einfach festgefahren hat oder irgendwas anderes den SiTr später eintreffen lässt, nichts.
Oder anders ausgedrückt: Ich wünsche jedem GF/ZF/EL, der lageunabhängig(!) konsequent aufgrund der FwDV 7 nicht zur Menschenrettung vorgeht einen ausreichend dicken Nerv, um das bei tragischem Ausgang auch im Nachhinein noch völlig richtig zu finden.
Gruß
A.
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |