News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 556165 | ||
Datum | 28.04.2009 12:58 MSG-Nr: [ 556165 ] | 22066 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Arens Wo steht das? Im Zweifel in der durch den Bürgermeister vorgegebenen AAO. Die Feuerwehrleitstelle oder der "Feuerwehrteil" der integrierten Leitstelle ist je nach Bundesland ein unselbständiges und weisungegebundenes Gebilde, das "nur" Notrufe entgegennimmt und dann nach der vorgegebenene AAO alarmiert. Wenn da stelt "bei Gebäudebrand nur meine eigene zuständige Gemeindefeuerwehr mit LF 8", dann kann da vielleicht die Aufsichtsbehörde noch intervenieren, nicht aber die Leitstelle selbst. Und je nach Bundesland kann das bei 50 Gemeinden in einem Landkreis zu 50 komplett unterschiedlichen AAOs führen, was bei Herstellern von Leitstellensoftware regelmäßig zu Entsetzen (Programmierer) oder Freude (Finanzabteilung) führt, wenn die Software dafür angepaßt werden muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|