Rubrik | Einsatz |
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Thema | Menschenrettung - FwDV3 -Sicherheitstrupp | 74 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 556332 |
Datum | 29.04.2009 12:15 MSG-Nr: [ 556332 ] | 21919 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo!
Dem: Geschrieben von Kai SchaumannMag so sein, wie Du sagst, egal! Denn auch in der Anlage steht nur, dass von der UVV abgewichen werden kann. Also dem Teil, der in Anlage 2 beschrieben ist. Dort steht nichts davon, dass von der Dienstvorschrift abgewichen werden kann.
Ist es so schwer zu verstehen, dass "Menschenrettung" keine Entschuldigung mehr für alles ist? Das sich Einheitsführer mehr Gedanken über die Sicherheit ihrer Leute machen müssen? Das die Zeiten von "mein Feuer, Dein Feuer" vorbei sind weil wir die Anforderungen allein nicht mehr erfüllen können? Das wir uns ein professionelles Vorgehen aneignen müssen, in dem wir es einfacher haben geltende Standards insbesondere für unsere eigene Sicherheit einzuhalten? sowie dem möchte ich ausdrücklich zustimmen!
Im Übrigen wird auch in Sachsen erwartet, dass beim kritischen Wohnungsbrand (also Brand mit Menschenrettung) standardmäßig ein Sicherheitstrupp gestellt wird und dies demzufolge bei der Organisation und Aufstellung einer Feuerwehr berücksichtig werden muss, vgl. Unterlagen zur Brandschutzbedarfsplanung (LFS Sachsen).
MkG Sascha
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| 27.04.2009 12:16 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 27.04.2009 12:46 |
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., Neuburg | |