1. Pflichtfeuerwehr
2. Polizeiführer
Geschrieben von Markus MiddelSind wir es denn nicht teilweise selber Schuld indem wir bzw. Organisationen wie Verbände, die vfdb o.ä. Richtlinien und Vorschriften entwickeln, an die wir uns zu halten haben?
Das meinst Du jetzt nicht ernst. Oder?
Weil das Entchen nicht schwimmen kann ist das Wasser schuld?
Ja, es gibt eine Menge Vorschriften. Nein, die wenigsten davon sind so wahnsinnig neu. Ja, ikch mag sie auch nicht alle. Und ich muß dann eben dmit leben daß wenn die Mißachtung einer Vorschrift negative Folgen hat ich die Konsequenzen auch tragen muß.
Wobei man hier in dem geschilderten Fall sagen muß, daß ja nicht ein einzelner FM beklagter ist, sondern die Gemeinde als Träger des Brandschutzes.
Also besteht hier kein Grund die Keule gegen die bösen Vorschriften die uns arme ehrenamtliche Kräfte das Leben schwer machen zu schwingen.
Es geht schlicht darum, ob die Gemeinde ihre Hausaufgaben gemacht hat. Nicht der einzelne FM.
Geschrieben von Markus MiddelIch weiß nicht, wieviel Zeit kann man den Angehörigen von FF´s zusätzlich zu ihrem Alltagsjob, den EInsätzen, Gerätewarttätigkeiten, Standordschulungen und Lehrgängen usw. abverlangen, um möglichst nahe an die Bezeichnung Profi heran zu kommen?
Man muß so viel abverlangen, daß die Aufgabe sicher und zuverlässig gem. dem geltenden Stand der Taktik und Technik bewältigt werden kann. Das ist je nach Wehr und Funktion mal mehr, mal weniger.
Geschrieben von Markus MiddelIch denke, wir sind für jede helfende hand dankbar, dennoch muss doch jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten eingesetzt werden und es muss auch akzeptiert werden, wenn jemand sagt:"Ich mache das was ich kann, zu noch mehr fehlt mir die Zeit!"
Ich verlange eine gewissen Mindestleistungsfähigkeit von jedem FM. Alles darunter ist m.E. nicht diskussionswürdig. Wenn dann jemand mehr macht (z.B. weil er eine bestimmte Funktion übernimmt), dann sind das Einzelfälle. Aber wer dann die Funktion hat muß das auch bringen.
Geschrieben von Markus MiddelDies heisst aber doch auch im Umkehrschluss, ich kann als Feuerwehr auch diese Aufgabe an die gemeinde oder den Kreis zurückgeben, wenn ich feststelle, mir fehlen die Leute, die dazu bereit sind noch mehr Zeit in ihre Ausbildung zu investieren, um z.B. eine GABC-fachgruppe zu organisieren.
a) ist damit ein "Statusverlust" verbunden, das wollen viele nicht.
b) kann es sein, daß man die Einheit auf Grund des eigenen Gefahrenpotentials trotzdem vorhalten muß, die Ausrüstung und Ausbiuldung die selbe bleibt, man das aber dann zu 100% selbst finanzieren muß. Dann ist nichts gewonnen.
Geschrieben von Markus MiddelIn den Brandschutzgesetzen ist die Pflichtfeuerwehr verankert. mal angenommen, wir kommen irgendwann mal an den Punkt, wo sich nicht mehr so viele Freiwillige finden die über das normale Maß ihre Freizeit in die Ausbildung stecken. Dann hätten wir Pflichtfeuerwehrleute, die max. die vorgeschriebenen lehrgänge und Übungen besuchen, aber bestimmt nicht dazu bereit wären z.B. BSC zu besuchen, den Kongress "Atemschutzunfälle" zu besuchen, oder an ähnlichen Veranstalltungen teilzunehmen.
Warum? Wenn ich in den Dienstplan den BRandübungscontainer oder AT-Unfälle als Seminarbesuch reinschreibe, dann ist das ein Pflichtdienst. Ich kann auch zwei Dienstabende ppro Woche als Pflichtdienst ansetzen. Auch bei einer Pflichtfeuerwehr. Keiner hat bei einer PF das Recht auf "nur" 40h gem. DV 2.
Geschrieben von Markus MiddelEs ist einfach schade, dass durch solche Klagen mit Sicherheit dem ein oder anderen Feuerwehrkameraden die Lust und auch der Mut genommen wird auf freiwilliger Basis überhaupt noch tätig zu werden.
Vielleicht trennt sich dann mal die Spreu vom Weizen. Nicht immer ist mehr Personal der Garant für bessere Qualität. Manchmal kann es unheimlich ermüdend sein die unmotivierten "muß ich das auch noch machen"-Leute mitzuschleppen und kostet die Leute Kraft, die das "mehr" gerne bringen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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