Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Werkfeuerwehr Adam Opel GmbH | 18 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 557243 |
Datum | 05.05.2009 08:48 MSG-Nr: [ 557243 ] | 6652 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungsdienst
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Geschrieben von Gerhard Pfeifferdie sollen auch keine Krankentragengestelle reparieren sondern andere Aufgaben übernehmen.
Wenn neben den Kernaufgaben noch Arbeitsleistung "übrig ist",
darf man keine Arbeiten für den Konzern machen ?
Prüft die BF/HAW nicht auch die Atemschutzausrüstung z.B. der Städtischen Betriebe ?
Geschrieben von Gerhard PfeifferWenn die vorher keine den heutigen Ansprüchen entsprechende Ausbildungen hatten, wurde es offensichtlich Zeit, dass es anders geregelt wurde.
Es soll Kliniken geben, da wird der betriebliche RD von der Anästhesie sichergestellt, bzw. betreibe keinen RD als WF, wozu benötige ich dann RA in der WF ?
Ebenso gab es an der RWTH Aachen kein Hubrettungsfahrzeug,
wozu also dort DL-Maschinisten ausbilden lassen ?
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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