Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Werkfeuerwehr Adam Opel GmbH | 18 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557244 |
Datum | 05.05.2009 08:53 MSG-Nr: [ 557244 ] | 6648 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Otto Gaspereine Übernahme durch die Stadt ist eigentlich nur möglich wenn die WF angeordnet wurde zum Schutz einer großen Anzahl von Personen.Siehe hierzu FSHG §15 Abs.3.
Naja, da hätte man damals auch schreiben können "Für das Klinikum Aachen gilt abweichend:..." aber so liest es sich allgemeiner. ;-)
Gruß
A.
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