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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHaftpflicht bei Dienstsport8 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen557254
Datum05.05.2009 09:32      MSG-Nr: [ 557254 ]2434 x gelesen

Geschrieben von Christian RiekeIm Einsatz ist das Thema "Haftpflich" wohl unstrittig. Jetzt stell ich mir aber die Frage, ob dann explizit vom Einsatz gesprochen wird oder ob dort von Dienst gesprochen wird.

Im Kommentar zum §12 FSHG (gilt natürlich nicht in BW) steht "Durchführung ihrer Aufgaben". Das beschränkt sich nicht auf den § 1.


Gruß

A.

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