Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Haftpflicht bei Dienstsport | 8 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 557254 |
Datum | 05.05.2009 09:32 MSG-Nr: [ 557254 ] | 2434 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von Christian RiekeIm Einsatz ist das Thema "Haftpflich" wohl unstrittig. Jetzt stell ich mir aber die Frage, ob dann explizit vom Einsatz gesprochen wird oder ob dort von Dienst gesprochen wird.
Im Kommentar zum §12 FSHG (gilt natürlich nicht in BW) steht "Durchführung ihrer Aufgaben". Das beschränkt sich nicht auf den § 1.
Gruß
A.
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