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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Kinderbelustigung JF (war: Kritik am DFV ...) | 23 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 557340 | |||
Datum | 05.05.2009 18:52 MSG-Nr: [ 557340 ] | 5374 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey Im Schnitt vermutlich keiner als in einigen anderen BL und dazu oft vollkommen selbständig (nix Amt, nix Verbandsgemeinde, nix Samtgemeinde, nix Verwaltungsgemeinschaft, nix ...). Ergänzung dazu: Und dort wo man sich doch zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen hat ist das Feuerwehrwesen in der Regel nicht an diese übertragen worden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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