Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge |
Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 557694 |
Datum | 08.05.2009 13:38 MSG-Nr: [ 557694 ] | 5307 x gelesen |
Hm, ich kann mich an Zeiten erinnern, da war der F-III in anderen Bundesländern auch nur 5 Tage her - hat man diesen älteren Kameraden bei der Einführung der 2-wöchigen GruFü-Lehrgänge etwa die Lizenz entzogen?
Leute, die Tatsache daß sich jemand an einer FWS 1-2 Wochen einem Lehrgang mit Abschlussprüfung unterzogen hat, sagt doch nicht wirklich viel über die Befähigung zur Führung einer Gruppe, ob in Ausbildung/Übung oder Einsatz, aus. Er hatte lediglich die Zeit und die Gelegenheit, sich den dort angebotenen Unterrichtsstoff anzueignen.
Und ich hab´auf meinem F III auch schon 18 - 19jährige Mitstreiter erlebt, die was von Erfahrung und so erzählten, manche hatten sie, aber der Großteil?
Wir haltens daher so: kommt einer des Weges daher, dann darf er ruhig zeigen (vorerst in Ausbildung und Übung), was er so kann. Sprich er erhält je nach Ausbildung auch die Gelegenheit zu führen.
Weil: nur ein Blatt Papier macht noch keinen Gruppenführer aus!
Gruß Ludwig
To do is to be (Camus)
To be is to do (Sartre)
Do be do be do (Sinatra)
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