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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Annerkennung der Ausbildung in Bayern! | 22 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 557708 | ||
Datum | 08.05.2009 15:21 MSG-Nr: [ 557708 ] | 5131 x gelesen | ||
Geschrieben von Ludwig Schmidt das jemand mit einer Urkunde die Befähigung erwirbt - da muß ich Dir als langjähriger Prüfungsausschußvorsitzender widersprechen. Doch, die Befähigung wird mit dem Bestehen der Prüfung erworben. Daraus folgt ja nicht, dass automatisch die Funktion/Aufgabe übertragen wird. | ||||
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