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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | 462 vs. 642 | 10 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 557856 | ||
Datum | 09.05.2009 21:41 MSG-Nr: [ 557856 ] | 5928 x gelesen | ||
Ich mache mal einen Versuch, mal sehen, ob er gelingt. Jeder UN-Nummer ist (nur in der EU!) fest eine Gefahrnummerkombination zugeordnet - zu finden in der ADR, Tabelle 3.2, Spalte 20 Die erste Ziffer von links in diesen mindestens 2-stelligen Kombinationen bezeichnet ja bekanntlich die "Hauptgefahr", die von dem Stoff ausgeht, die nach rechts folgenden Ziffern die "Nebengefahren". Im ADR Tabelle 3.2 habe ich drei Eintragungen gefunden, die die Gefahrnummer 462 tragen: "Aluminiumferrosiciliumpulver" UN 1395 "Ferrosilicium" UN 1408 Und als Sammeleintragung "Mit Wasser reagierender fester Stoff, giftig, n.a.g" UN 3134 Für alle drei gilt die Zuordnung in Klasse 4.3, der Klassifizierungscode WT2, und die Gefahrzettel 4.3 + 6.1 Mit der Gefahrnummer 642 sind nur 2 Eintagungen vorhanden: "Aluminiumphosphid-Pestizid" UN 3048 und die Sammeleintragung "Giftiger fester Stoff, mit Wasser reagierend, n.a.g" UN 3125 Beide zugeordnet zu Klasse 6.1, Klassifizierungscode TW2 und mit den Gefahrzetteln 6.1 + 4.3 Die einsatztaktische Bewertung beim Vorgehen an der Einsatzstelle überlasse ich gerne anderen ... ;) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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