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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF-Mitglied Ehrenbeamter | 21 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 558125 | ||
Datum | 11.05.2009 21:38 MSG-Nr: [ 558125 ] | 10192 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian Ridder kurze Frage: Gibt es Bundesländer, in denen FF-Mitglieder in bestimmten Funktionen (oder allgemein) Ehrenbeamte sind? Hallo, in TH sollen der ehrenamtliche Ortsbrandmeister, der Wehrführer und ihre Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt werden (§15 Abs.4 ThürBKG). Welche Rechte ein Ehrenbeamter hat, ist in § 119 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) geregelt. Dort steht u.a., dass § 93 ThürBG für Ehrenbeamte nicht gilt. (Versorgung nach Beamtenversorgungsgesetz). Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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