News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FF-Mitglied Ehrenbeamter | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland | 558132 | ||
Datum | 11.05.2009 21:56 MSG-Nr: [ 558132 ] | 10306 x gelesen | ||
Hallo. Im Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, §11(6), steht: Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 7, ehrenamtlich; sie werden bei der Ausübung ihres Dienstes im Auftrag der Gemeinde tätig, deren Feuerwehr sie angehören. Die Wehrführer und Wehrführerinnen, die Löschabschnittsführer und Löschabschnittsführerinnen, die Löschbezirksführer und Löschbezirksführerinnen sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen sollen zu Ehrenbeamten Wobei mir nicht bekannt ist, wieviele dieser Feuerwehrangehörigen schon zu Ehrenbeamten ernannt wurden. Gruß Chris | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|