alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
ThemaBrandschutzbestimmung5 Beiträge
AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 558654
Datum14.05.2009 22:13      MSG-Nr: [ 558654 ]2806 x gelesen

moin,

kannst ja mal hier schauen.
( wobei ich fachlich leider nichts zusteuern kann ! )

§ 29 Absatz 6 meint:
(6) Die Breite der baulichen Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,00 m betragen. In Wohnungen genügt eine lichte Breite von 0,80 m. Für Treppen mit geringer Benutzung genügt eine lichte Breite von 0,60 m. Bei Gebäuden, die für eine größere Zahl von Personen oder für die Öffentlichkeit bestimmt sind, muss die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen je 200 darauf angewiesener Personen mindestens 1,20 m betragen. Staffelungen sind in Schritten von 0,60 m zulässig.

Jegliche Interpretation möchte ich einfach mal denen überlassen, die es gerne möchten :-)


Some say...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.05.2009 21:37 Pasc7al 7 v.7, Potsdam/Drewitz
 14.05.2009 22:07 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 14.05.2009 22:13 Patr7ick7 K.7, Soest
 15.05.2009 07:21 Pasc7al 7 v.7, Potsdam/Drewitz
 14.05.2009 23:30 Volk7er 7L., Erlangen

1.667


Brandschutzbestimmung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt