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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 558723 | ||
Datum | 15.05.2009 11:10 MSG-Nr: [ 558723 ] | 22483 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Wiedermann Wollte nur kurz darauf hinweisen, wer überhaupt die Polizei ist: Das mag so in BW formuliert sein. In NDS liest sich das anders: § 87 Polizeibehörden (1) Die Polizei ist eine Angelegenheit des Landes. (2) Polizeibehörden sind: 1. das Landeskriminalamt, 2. die Polizeidirektionen und 3. die vom Innenministerium durch Verordnung bezeichneten Polizeidienststellen (§ 91 Abs. 1). Und: § 96 Allgemeine Verwaltungsbehörden (1) Aufgaben der Gefahrenabwehr nehmen 1. die Gemeinden, 2. die Landkreise und 3. die Polizeidirektionen als allgemeine Verwaltungsbehörden wahr. Und schon haben wir eine ganz andere Lösung, die aber an der Möglichkeit der Ausstättung von Fahrzeugen der "allgemeinen Verwaltungsbehörden" mit SoSi - Anlagen nichts ändert. MfG Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
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