Eine Kollegin hat mich hierauf aufmerksam gemacht.
Mal ne (nicht ganz ernstgemeinte) Frage an die Spezialisten:
Ist das jetzt eine Qualitätssicherung nach Artikel 11 A oder nach Artikel 11 B 98-686-EWG?
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org