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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Vorrausetzung für Maschinisten Lehrgang | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 559582 | |||
Datum | 21.05.2009 11:12 MSG-Nr: [ 559582 ] | 4029 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin Schmidt Ich meine beim Grundlehrgang wurde uns gesagt das, man 1 Jahr in der Einsatzabteilung sein muss. Ruf einfach mal bei der zuständigen Stelle an: 06621/87-317 Interessant dürfte für dich auch insbesondere die letzte Seite des Kreis-Lehrgangsplans sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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