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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vorrausetzung für Maschinisten Lehrgang | 13 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 559584 | ||
Datum | 21.05.2009 11:19 MSG-Nr: [ 559584 ] | 4004 x gelesen | ||
Erstmal herzlich Willkommen hier im Forum von Feuerwehr.de Nun zur Frage: Geschrieben von ---Benjamin Schmidt, Rotenburg--- Ich wollte mal wissen welche Vorrausetzungen bestehen um den Maschinisten Lehrgang zu besuchen? Und wo stehen sie nieder geschrieben. 1. Normaler Weise sollen zwischen 2 Lehrgängen mindestens 2 Jahre "Lernpause" sein (zumindest bei uns in Thüringen). 2. Soll es eine Kreisausbildung oder Feuerwehrschul-Ausbildung werden ?? 3. Kreisausbildung min. Truppmann und Führerschein der Klasse B oder C , je nach dem was ihr für ein Fahrzeug habt ... 4. Bei Ausbildung an der Landes-Feuerwehrschule, schau mal auf der Homepage deiner Landes-Feuerwehrschule nach, dort stehen meistens die Vorraussetzung. Bei uns in Thüringen an der Landes Feuerwehr und Katastrophenschutz Schule: Maschinist Löschfahrzeuge: -Lehrgang „ Truppmann“ -Führerschein für Fahrzeugklasse C -Tauglichkeit G 25, G 41 Hab ich gemacht ............... ;-) Grüße aus Thüringen Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | ||||
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