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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Ausstellungsverbot und Rückruf von Feuerwehrstiefeln - war: 2. Unters. | 17 Beiträge | ||
Autor | Jörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW | 559627 | ||
Datum | 21.05.2009 15:53 MSG-Nr: [ 559627 ] | 9173 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Michael Roleff--- Fallen da auch Verkaufsstände auf Messen drunter ? In jedem Fall, so denke ich, wird die Verfügung eines deutschen VG ohnehin nur für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben. Alle von mir hier im Forum verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung, bzw. Interpretation zu den besprochenen Sachverhalten wieder und sind kein offizielles Statement meiner Dienststelle. | ||||
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