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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Zuverlässigkeit und Ersatzteilversorgung DLK... | 109 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 559751 | ||
Datum | 22.05.2009 18:57 MSG-Nr: [ 559751 ] | 101778 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. Reparaturrechnungen im Wiederholungsfall nicht bezahlen, weil Gewährleistungsschaden. Gewährleistung wird nach 2?Jahren auch schwierig, da sich die Beweislast umkehrt. Also der Kunde muß jetzt beweisen das es ein Herstellmangel war, keine Beschädigung, übermäßiger Verschleiß, unsachgemäßer Gebrauch, falsche Wartung usw. (und welcher freie Sachverständiger ist in der Lage/Bereit ohne Ausssicht auf Bezahlung eine Konstuktion nachzurechnen um herauszufinden, das ein X-Aggregat zwar den Normalanforderungen genügen müsste, aber unter besonderen Umständen gefährlich unterdimensioniert ist? M.M. kann das nur eine zentrale Stelle die die Serie/Serviceprobleme laufend überwacht und so Schwachpunkte erkennt und diese ggf. auch Nachrechnen lassen kann) Deshalb: 4. Baumusterzulassung zurückziehen Wo anders (oder anderen Bereichen) offensichtlich kein Problem. Aber mit angeheizter individueller Kreativität der Beschaffer, weicher Normen und förderalistischer, kommunaler Zuständigkeiten nicht durchsetzbar. Das wissen auch die Hersteller. mkg hwk | ||||
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