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Meines Erachtens
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVergaberecht: kein Zuschlag für den günstigsten Bieter :-()11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW559999
Datum25.05.2009 07:45      MSG-Nr: [ 559999 ]4113 x gelesen
Infos:
  • 24.05.09 Beispiel: Ersatzbeschaffung für den Spindelmäher (Sportplätze) für die Stadtgärtnerei

  • Geschrieben von Claus KempSchon fast niedlich ist die Argumentation, wieso die Mehrkosten nicht so gravierend sind:

    "Die Mehrkosten werden durch günstigere Anschaffungen anderer Geräte für
    die Gärtnerei abgedeckt, sowie durch den Verkauf des alten Mähers."


    Nun ja, wenn die Rechnung stimmt, hat sich das Gerät durch den günstigeren Unterhalt allein im Schliff in ca. 4 Jahren amortisiert.
    Außerdem ist die Arbeitsbreite größer, mit gleichem Aufwand kann also mehr geleistet werden (bzw. muß was zusätzliches nicht gekauft werden - oder eine "2. Schicht" gefahren werden).

    Geschrieben von Claus KempGeniale Logik - denn natürlich wäre das nicht zum Tragen gekommen, wenn man sich für eines der anderen (günstigeren) Geräte entschieden hätte...
    ?
    M.E. ist das einzige günstigere Gerät, das gewesen, was im Test völlig durchgefallen ist.
    Das andere Gerät ist teurer angeboten worden.
    Insofern hat man sich für die preiswerteste Lösung entschieden. Das ist genau nach VOL, wenn man auch an der Beschreibung inhaltlich und sprachlich feilen könnte... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     24.05.2009 19:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.05.2009 20:41 ., Berlin
     24.05.2009 20:48 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     24.05.2009 20:50 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
     25.05.2009 06:27 Clau7s K7., Wetzlar
     25.05.2009 07:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 18:33 Clau7s K7., Wetzlar
     25.05.2009 18:58 Chri7sto7ph 7H., Hagen
     26.05.2009 19:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 07:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 14:49 Thom7as 7K., Geisenheim

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