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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher vorgeschrieben ? | 16 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 560041 | ||
Datum | 25.05.2009 13:23 MSG-Nr: [ 560041 ] | 8135 x gelesen | ||
Hallo Kay, wie bei Rechtsthemen üblich: Dies ist keine Rechtsberatung... Das ist im Landesrecht geregelt und in den Bundeländern unterschiedlich. Grundlage für deine Anlage ist die: Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen (FeuVO NW) vom 21. Juli 1998 und nach der gibt es kein Vorhaltepflicht für Feuerlöscher, jedoch ist es durchaus sinnvoll, einen Feuerlöscher vorzuhalten, auch wenn dieser nicht gesetzlich verlangt wird. Pulverlöscher müssten alle 2 Jahre einer Prüfung unterzogen werden, meist ist es sogar billiger gleich einen neuen zu kaufen. grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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