Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Feuerlöscher vorgeschrieben ? | 16 Beiträge |
Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 560080 |
Datum | 25.05.2009 16:55 MSG-Nr: [ 560080 ] | 8239 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Kay HellmichVor einigen Wochen habe ich zusammen mit meiner Frau ein Haus gekauft
Also vor Baujahr 1996, ja?
Geschrieben von Kay HellmichDie Heizungsanlage wird (leider) noch mit Öl betrieben. Geschrieben von Kay HellmichMeine Frage: ist für solche Anlagen ein Feuerlöscher heute noch zwingend vorzuhalten ?
Ja, wenn die Baugenehmigung vor 1996 erteilt wurde, denn da galt noch die Heizöllagerstätten-VO.
Diese ist, obwohl zurückgezogen, immer noch Bestandteil der Baugenehmigung(da zu der Zeit noch gültig). Somit ist dir vorgeschrieben: ein 6kg ABC-Löscher, wenn bis 5000ltr Heizöl einlagern kannst. Wenn du über 5000 ltr einlagern kannst, dann muß es ein 12 kg ABC-Löscher sein. Es zählt hier das Fassungsvermögen der/des Tanks, nicht das was du rein füllst.
mkG
Jörg Wißmann
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| 25.05.2009 12:40 |
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Kay 7H., Düsseldorf |
| 25.05.2009 13:08 |
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Udo 7B., Aichhalden | |