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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher vorgeschrieben ? | 16 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein | 560285 | ||
Datum | 26.05.2009 18:00 MSG-Nr: [ 560285 ] | 8007 x gelesen | ||
Hallo, Soweit ich weiss ist die sogenante Feuerschutz-Polizeiliche Verordnung mitte der 90er Jahre gefallen,du müsstest sogesehen keinen Löscher bereithalten. Es stand aber geschrieben: NORDREIN-WESTPHALEN ein 6Kg ABC-Feuerlöscher für die Heizöllagerung. A) in Heizöllagerräumen. B)in Gebäuden ausserhalb von Heizöllagerräumen bei Lagerung von mehr als 1.000 L Heizöl. Rechtsgrundlage: §§ 21 Abs. 4 und 22 Abs. 5 FeuVO. Im eigenen Interesse würde ich den Löscher trotzdem durch einen neuen ersetzten,da ein Feuerlöscher immer richtig ist! Sag mir doch einmal das Fabrikat oder den Typ,dann könnte ich dir genau sagen um was für ein Fabrikat/ Löscherbauart und alter es sich handelt und ob dein Modell auch noch zugelassen ist. | ||||
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