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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVergaberecht: kein Zuschlag für den günstigsten Bieter :-()11 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW560305
Datum26.05.2009 19:12      MSG-Nr: [ 560305 ]3122 x gelesen
Infos:
  • 24.05.09 Beispiel: Ersatzbeschaffung für den Spindelmäher (Sportplätze) für die Stadtgärtnerei

  • Geschrieben von Christoph HeitfeldHmm, ich hab's anders verstanden. Bei Spindelmähern sind die laufenden Kosten durch notwendigen Schliff deutlich höher als bei Sichelmähern, weshalb man ganz weg vom Spindel- zum Sichelmäher hin will.

    Das heißt für mich, der Kostenvorteil trifft grundsätzlich für alle drei in Erwägung gezogenen Sichelmäher zu und kann nicht als Argumentation für den teureren Schell-Mäher gegenüber dem John-Deere herangezogen werden.

    hast Du vermutlich recht...


    Geschrieben von Christoph HeitfeldIm Grunde ist die einzige für die teurere Lösung ausschlaggebende Aussage die lapidare Feststellung:
    "Maschine von John Deere hat bei der Vorführung nicht überzeugt."


    ich schrieb dazu bereits, dass das näher ausgeführt werden sollte - für Vergaberechtsverfahren reicht sowas natürlich nicht aus.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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     24.05.2009 19:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
     24.05.2009 20:41 ., Berlin
     24.05.2009 20:48 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     24.05.2009 20:50 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
     25.05.2009 06:27 Clau7s K7., Wetzlar
     25.05.2009 07:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 18:33 Clau7s K7., Wetzlar
     25.05.2009 18:58 Chri7sto7ph 7H., Hagen
     26.05.2009 19:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 07:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     25.05.2009 14:49 Thom7as 7K., Geisenheim

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