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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitsablauf und tagesablauf in einer Werkfeuerwehr | 11 Beiträge | ||
Autor | Petr8osi8liu8s Z8., Seeheim / Hessen | 560707 | ||
Datum | 28.05.2009 09:56 MSG-Nr: [ 560707 ] | 5952 x gelesen | ||
Hallo! Ich arbeite seit 17 Jahren bei einer WF! Bin Feinmechaniker, Berufsfeuerwehrmann und Rettungsassistent AZ: Jeden 2. Tag 24 Std. Dienst. Jeder 5. ist eine Freischicht und 6 Freizeiten können gewählt werden, wie es die Personalstärke zulässt. 21 Tage Urlaub. Der Ablauf eines Tages: 11(!) Std Regelarbeitszeit 5 Std Arbeitsbereitschaft, 8 Std Ruhebereitschaft. In der Regelarbeitszeit sind die Dienste unterschiedlich aufgeteilt: Dienst 1: 07 - 09Uhr Pfortendienst 09 - 12:30 Pfortendienst 13:30 - 16:30 Alle anfallenden Arbeiten: Fahrzeuge überprüfen, Melder prüfen, Feuerlöscher überprüfen, Feuerwehrtechnische Geräte prüfen. Brandsicherheitswachen. 17 - 18 Uhr Pfortendienst 18 - 20 Uhr Ausbildung Dienst 2: 7 - 9 Fahrzeuge funken und Einsatzbereitschaft prüfen. 9 - 12:30 Uhr Alle anfallenden Arbeiten: Fahrzeuge überprüfen, Melder prüfen, Feuerlöscher überprüfen, Feuerwehrtechnische Geräte prüfen. Bransicherheitswachen. 13:30 - 16:30 Pfortendienst 17 - 18 Uhr Alle anfallenden Arbeiten: Fahrzeuge überprüfen, Melder prüfen, Feuerlöscher überprüfen, Feuerwehrtechnische Geräte prüfen. Brandsicherheitswachen. 18 - 20 Uhr Ausbildung. Dienst 3 (Ist nicht immer besetzt): 7 - 18 Uhr Alle anfallenden Arbeiten: Fahrzeuge überprüfen, Melder prüfen, Feuerlöscher überprüfen, Feuerwehrtechnische Geräte prüfen. Bransicherheitswachen. In allen 3 Diensten kann man auch immer zu arbeiten herangezogen werden, wie Wache streichen, Kühlschrank putzen, ect. Dienst 4: Der HAMMERDIENST: 7 - 8 Uhr Fahrzeugüberprüfung 8 - 18:30 Arbeits/Ruhebereitschaft. 18:30 - 7 Uhr (12,5 Std!) Schließrunden im Werk, Kontrollfahrten alle 3 Std im und um Werk, Abwicklungen des LKW Frachtverkehrs (2-3 LKW/ Nacht), alle anfallenden Arbeiten, wie Störungen mit Elektrikern und Schlossern abarbeiten und morgens wieder die Gebäude aufschließen. (Danach nach Hause, schlafen und am nächsten Tag wieder 24 Std Dienst) Während des gesamten 24 Std Dienst trage ich den Melder für unseren Werkseigenen RTW´s bei mir. Ebenfalls rücke ich natürlich auch mit dem LF aus. Ob das ganze rechtlich tragbar ist, kann ich nicht mit letzter konsequenz sagen. Der Manteltarifvertrag der IG Chemie sagt aus, das man während der 8 Std Arbeitsbereitschaft zu weiteren 3 Std Arbeit herangezogen werden kann. Leider sagt der MTV nicht aus, ob zu regelmäßigen, geplanten Arbeiten, oder zu nicht geplanten Arbeiten. Das nutzt unsere Fa. voll aus. Auch komme ich im Mittel auf 72 Std Dienst in der Woche. 96/72/48 Std=72Std/Woche. Auch da weiß ich nicht genau, was das Gesetz sagt. Es gibt für uns die Möglichkeit des OptOut Regelung. Diese sagt aus, das man den MA länger beschäftigen kann, wenn er freiwillig zusagt. Freiwillig heißt: Unterschreiben, oder es besteht ein Beschäftigungshinderniss. Was das heißt? Das wollte man mir allerdings nicht erklären. G26 III Tauglichkeit wird vorausgesetzt.. Sport? Muss privat geleistet werden. Mit ausgebrannten Grüßen | ||||
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