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1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaArbeitszeiten10 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen560955
Datum29.05.2009 18:47      MSG-Nr: [ 560955 ]5167 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von = anonym = anonym
Der BR ist informiert, kann sich aber gegen die Geschäftsleitung UND unseren sogenannten Wehrleiter kaum durchsetzten.
Na ja Rechtsmittel hat der BR (mögen ja hier viele auch nicht besonders) natürlich beschränkte.

Die Gewerkschaft weiß auch bescheit. Wir hatten sogar mal ein Treffen mit 6 Mitarbeitern, Gewerkschaft, unseren BR und den BR eines anderen großen Chemiewerkes zusammengebracht. Dieses Treffen verlief, wie so viele Aktionen im Sand. Der Rechtshelfer der Gewerkschaft gab mir im Fall einer Klage sogar Recht, aber ich würde mich zur Zielscheibe machen.
Ja siehst Du, jetzt sind wir am Kern der Dinge. Es lohnt sich halt in der Gemeinschaft für seine Interessen einzutreten -> Koalitionsfreiheit im grad hoch gefeierten Grundgesetz (machen die AG mit ihren Verbänden natürlich finanziell und professionell besser ausgestattet auch).

Es ist eben so, das Arbeitszeit, wenn tariflich oder durch Betriebsvereinbarung nicht besser geregelt nur durch das:
Arbeitszeitgesetz
bestimmt werden kann.
Also wenn das alles so ist wie beschrieben, bleibt nur die individuelle Klage! die natürlich hier 100% Aussicht auf Erfolg hat. Nebenwirkung sind dem egoistischen oder egozentrischen Verhalten des Individuums geschuldet...

Entschuldige wenn ich Dir damit weniger helfe, ich hab das Ganze auch nicht erfunden.


mkg hwk

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 29.05.2009 12:39 = an7ony7m =7 a7.
 29.05.2009 15:04 Matt7hia7s M7., Eislingen
 29.05.2009 15:12 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 29.05.2009 15:22 ., Bremervörde
 29.05.2009 15:58 Matt7hia7s M7., Eislingen
 29.05.2009 16:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.05.2009 16:55 Lutz7 W.7, Düren
 29.05.2009 17:05 Matt7hia7s M7., Eislingen
 29.05.2009 18:13 = an7ony7m =7 a7., 3
 29.05.2009 18:47 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal

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