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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 561257 | ||
Datum | 01.06.2009 17:00 MSG-Nr: [ 561257 ] | 13883 x gelesen | ||
Geschrieben von Roland Melzer Eine Notwendigkeit sehe ich dahingehend, das sich Schornsteinbrände auf Grund der geänderten Gesetzeslage des Schornsteinfegergestzes wieder häufen. Wäre mir neu, dass dafür SoSi-Anlagen über Ausnahmen nach §70 von den zuständigen Stellen bewilligt werden. Notwendig wäre dafür: - Positives Votum der Feuerwehren in der Gegend damit dann Antrag bei der zuständigen Stelle (in NRW wäre das die BezReg). Wer zahlt die Anlage? Wer die ggf. erhöhten Versicherungsbeiträge? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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