Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561258 |
Datum | 01.06.2009 17:03 MSG-Nr: [ 561258 ] | 13394 x gelesen |
Stadtbrandinspektor
Kreisbrandinspektor
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo,
Geschrieben von Roland MelzerWer kann Tips und Anregungen geben, wie man am besten und mit welcher Argumentation eine Ausnahmegehmigung zum Führen von Sondersignal beantragt/bekommen kann.
... abgesehen davon, dass ich das persönlich für unsinnig halte:
... nach m.W. in Hessen keine Chance - in Hessen werden auch für Privatfahrzeuge von (Feuerwehr-) Führungskräften (GBI, SBI, KBI usw.) keine Sondersignalanlagen genehmigt.
Geschrieben von Roland MelzerÄhnlich wie ein notfallmanager Bahn.
... der übrigens keine Ausnahmegenehmigung hat sondern aufgrund § 52 (3) Pkt. 3 StVZO damit ausgerüstet ist. Und auch die dürfen das m.W. nur einsetzen wenn Gefahr für Menschenleben besteht ... bei einem Fachberater Schornsteinfeger eher unwahrscheinlich ...
Gruss
Gerhard
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