Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 561323 |
Datum | 01.06.2009 21:00 MSG-Nr: [ 561323 ] | 12756 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Löschgruppenfahrzeug
1. Atemschutz
2. Angriffstrupp
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Geschrieben von Roland MelzerIm konkreten Fall möchte ich mit einigen Berufskollegen den Feuerwehren im Kreis als Fachberater zur Verfügung stehen.
Dafür gibt es einen bewärten Weg:
In eine FF eintreten. Dann ist auch das Problem mit dem Blaulicht geregelt. Unser Schornsteinfegermeister fährt z. B. immer gern auf unserem LF als AT oder MA mit.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|