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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Notstromversorgung für Brandmeldeanlagen | 5 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561634 | ||
Datum | 02.06.2009 22:50 MSG-Nr: [ 561634 ] | 5180 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Richard Numbert wie müssen Brandmeldeanlagen für den Fall eines Stromausfalles ausgestattet sein? ... ich habe was von 48 - 72h in Erinnerung. Das war aber zu der Zeit wo der Übertragungsweg auch noch der physikalische Zweidraht war. Heute dürfte die Verfügbarkeit des Übertragungsweges (Verstärker, Vermittlungssysteme, tw. auch IP-basierte Übertragung) eher der begrenzende Faktor sein. Geschrieben von Richard Numbert Wie ist es, wenn der "Puffer" zu Ende geht? Läuft auf der Leitstelle eine Störung/Alarm auf, welcher durch die Feuerwehr bearbeitet werden muss? ... da Störung (hier) nicht durch Feuerwehr bearbeitet wird eindeutig ein Problem anderer Leute. Und was sollten wir als Feuerwehr dann tun ... Problem des Betreibers ... Im Übrigen: siehe meine Ausführungen zum Übertragungsweg. Geschrieben von Richard Numbert Wie sieht es mit elektronischen Zugangssystemen aus? Ich kenne Türen, welche nur über einen Chip geöffnet werden können. Der Schlüssel im Feuerwehrschlüsseldepot enthält ebenfalls diesen Chip. Sind auch diese Systeme notstromgepuffert? ... nicht mein Problem (wüsste auch nicht dass es da eine Vorschrift gibt - außer dem berühmten "GMV" - gesunder Menschenverstand). Wenn die BMA ausgelöst hat und ich wegen sowas nicht reinkomme (aber den Verdacht hege, dass es da tatsächlich brennt) wird zerstörendeTüröffnung betrieben ... Gruss Gerhard | ||||
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