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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 561776 | ||
Datum | 03.06.2009 16:50 MSG-Nr: [ 561776 ] | 47601 x gelesen | ||
Theoretisch habe ich bei meinem VF mal seitens des THW folgendes gelernt: Anforderung des THW, danach entscheidet das THW evtl. unter Entsendung eines Fachberaters was benötigt wird und fordert über die THW eigene Struktur Kräfte und Mittel an. So weit so gut. Das THW berechnet ihren Einsatz generell. Der Anforderer(wir nehmen jetzt mal den Hausbrand) kann einen Antrag auf Kostenniederschlagung stellen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Entsprechung. Was ich allerdings gerade frage: Gibt es Möglichkeiten mit dem THW über Verträge(analog der Verträge zwischen Kommunen über gegenseitige Hilfe ohne Kostenerstattung zu schließen bzw. gibt es so etwas bereits? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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