Rubrik | THW |
zurück
|
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 561781 |
Datum | 03.06.2009 17:00 MSG-Nr: [ 561781 ] | 47484 x gelesen |
Schaumbildneranhänger (450 Liter Schaumbildner, DDR)
Schaumbildneranhänger (450 Liter Schaumbildner, DDR)
Schaumbildneranhänger (450 Liter Schaumbildner, DDR)
Schaumbildneranhänger (450 Liter Schaumbildner, DDR)
Geschrieben von Peter KofflerWie du einem Sturm allerdings etwas in Rechnung stellen willst.....
Der Baum gehört aber immer jemanden :-).
Im Ernst, ich kenne einen Gebührenbescheid über den sich erst Kommune mit SBA und dann SBA mit Forst und schließlich Kommune mit SBA und Forst über die Kosten doch sehr uneins waren.
Ich habe dabei gelernt das ein Baum bis 1,50 m neben der Straße zum SBA gehört und alles andere zum Forst bzw. anderen Eigentümer.
Es gipfelte in der Frage warum die Fw. diesen Baum überhaupt(B-Straße) beseitigt hätte. Gott sei Dank hatte die Polizei in Eilentscheidung so entschieden ;-).
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|