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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 561820 | ||
Datum | 03.06.2009 18:43 MSG-Nr: [ 561820 ] | 47198 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Wenzel Das sind Vorhaltekosten die bei uns über den Bund und bei den FW über die Gemeinde, in beiden Fällen aber schon vom Steuerzahler getragen/finanziert wurden. ... liegt u.a. daran, dass die Ausstattung und Personal der Feuerwehr eben bestimmungsgemäß zu einem wesentlichen Anteil für den eben fraglichen aufgrund Gesetz kostenpflichtigen Einsatz vorgehalten wird. Das THW und sein Personal/Ausstattung hat ja primär die Aufgaben gemäß THW-Helferrechtsgesetz, also primär ZS bzw. KatS. Insoweit abrechnungstechnisch Äpfel und Birnen ... Gruss Gerhard | ||||
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