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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 561822 | ||
Datum | 03.06.2009 18:44 MSG-Nr: [ 561822 ] | 46832 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Lieffertz Nö, da steht ausdrücklich erstmal Es kann verzichten. Und dann kann ich nicht pauschal davon ausgehen das es kostenfrei ist und bleibt. Stimmt so steht das da!! So halte ich es auch für richtig. Aber: Geschrieben in einer Präsentation für den Lehrgang Zusammenwirken Feuerwehr und THW Soweit die zuständigen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten (FSHG), werden von Seiten des THW keine Kosten erhoben. Geschrieben von Peter Lieffertz Richtig und auch nachvollziehbar. Ist sogar von den Gerichten so gefordert, früher haben wir direkt abgerechnet und nun muss das über die Feuerwehr laufen. Gruß Sven | ||||
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