Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausnahmegenehmigung für Soandersignal | 62 Beiträge |
Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 561827 |
Datum | 03.06.2009 18:55 MSG-Nr: [ 561827 ] | 12104 x gelesen |
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Sorry, hab nochmal durchgelesen die beiden Texte in Wikipedia!
Es ist genau umgekehrt, man hat nur Wegerechte aber keine Sonderrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)" target="_blank">Wegerecht
Sonderrecht
Bei Sonderrechte (dazu zählen Überfahren der roten Ampel, zu schnell fahren, etc.) kann man bei "Berechtigte" unter "NICHT Berechtigte" folgendes lesen:
"Oft wird angenommen, dass jedes Fahrzeug, welches mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet ist, auch Sonderrechte in Anspruch nehmen könne: So beispielsweise Fahrzeuge der DLRG oder der Notfallmanager der Bahn oder Erdungsfahrzeuge sowie Verkehrsüberwachungsfahrzeuge und ähnliche. Jedoch ist hier sauber zu trennen zwischen der Erlaubnis des Einbaus einer Sondersignalanlage (StVZO) und deren Verwendung − mit der Rechtsfolge, dass andere freie Bahn schaffen müssen (Wegerecht, vergl. § 38 Abs. 1 StVO) – und der Möglichkeit, nach § 35 Abs. 1 StVO von den Vorschriften der StVO abzuweichen. Die nicht in § 35 Abs. 1, 1a, 5, 5a StVO Genannten dürfen auch nicht von den Vorschriften der StVO abweichen. Das hieße in der Praxis: Wenn die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 StVO vorliegen, darf Blaulicht und Einsatzhorn geschaltet werden, mit der Folge, dass andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen müssen. Von den Regeln der StVO (Geschwindigkeit, Rotlicht, Fahrtrichtungen, Parkverbote usw.) darf aber nicht abgewichen werden. In Einzelfällen mag ein Abweichen über § 16 OwiG gerechtfertigt sein. Die Rechtsprechung ist hierzu nicht einheitlich: Teilweise wird zumindest das Überfahren von Haltesignalen gebilligt, teilweise weitergehende Rechte zugebilligt und teilweise werden keine Zugeständnisse gemacht."
Also, jetzt möchte ich mal eure Antworten sehen!
Und sagt jetzt nicht, völliger Quatsch, was da steht! Wikipedia untersucht seine Beiträge auf Korrektheit! Und dieser Absatz steht schon seit Monaten genau so da!
mfg kevin
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